Wir bieten ein breites Spektrum an Vakuumsauger, Sauggreifer, Saugteller für Industrie und Vakuumtechnik. Ob Faltenbalg, oval oder rund, on groß oder klein oder für ganz spezielle Anwendungen: in unserem Katalog finden Sie fast alle unsere Produkte. Oder rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne!
Im nachfolgenden finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§1 Geltungsbereich – Datenschutz
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen einschließlich damit in
Zusammenhang stehende Beratungen und Auskünfte gelten ausschließlich unsere
allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Gegenüber Kaufleuten i.S. d. HGB gelten diese auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen.
Kaufleute erkennen durch die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen die Verbindlichkeit unserer Geschäftsbedingungen an. Im übrigen bedürfen alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden der Schriftform, soweit sie von unseren Geschäftsbedingungen abweichen oder irgendwelche Zusicherungen unsererseits enthalten.
Kundendaten werden gespeichert (§§ 28, 33 BDSG)
§2 Angebote – Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware annehmen.
Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§3 Preise – Zahlungsbedingungen
Ist eine schriftliche Preisvereinbarung nicht getroffen, so gelten die in unseren neuesten, am Tage der Bestellung gültigen Kataloge und Preislisten angegebenen Nettopreise zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Kataloge und Preislisten können in unseren Räumen eingesehen oder von uns angefordert werden.
Grundsätzlich liefern wir unfrei, es sei denn, mit dem Kunden wurde anderes vereinbart. Die Kosten für Versand richten sich nach den jeweils gültigen Preisen der beauftragten Versandfirma. Die Kosten für Verpackung und Verpackungsmaterial orientieren sich am jeweiligen Gesamtgewicht.
Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2% Skonto, innerhalb von 8 Tagen 3% Skonto. Schecks und Zahlungsanweisungen werden von uns nur erfüllungshalber angenommen. Die Zahlung gilt erst als erfolgt mit Gutschrift auf unserem Konto. Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu fordern. Wir behalten uns vor, im Einzelfall Mahngebühren zu erheben.
Skonti, eingeräumte Rabatte oder Zahlungsziele werden hinfällig, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist. In diesen Fällen sind wir berechtigt, dem Kunden die zunächst gewährten Rabatte nach zu belasten und die noch offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. Die Auslieferung bestellter Ware erfolgt in diesen Fällen nur gegen Barzahlung.
§4 Lieferzeit – Entgegennahme der Ware
1. Lieferfristen oder –Termine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich
2. Wir können, insbesondere bei größeren Aufträgen, Teillieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang vornehmen.
3. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit uns gegenüber in Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht
4. Die Lieferfrist ist unsererseits eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand an den Kunden versandt wird. Sie verlängert sich
angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unseren Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Dauert die Lieferverpflichtung länger als zwei Monate, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
5. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte.
6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, können wir Ersatz des uns entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
7. Nimmt der Kunde die bestellte Ware trotz Nachfristsetzung nicht ab, können wir ohne besonderen Nachweis Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% des Wertes der nichtabgenommenen Ware zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer verlangen.
§5 Gefahrübergang – Versand
Die Ware wird auf jeden Fall auf Gefahr des Kunden geliefert, es sei denn, eine andere Regelung wird mit dem Kunden schriftlich vereinbart. Versandart und –mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§6 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag, im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr auch aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung und zwar einschließlich angefallener Kosten und Zinsen.
Der Kunde hat uns bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Pfändungsgläubiger von dem bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt.
§7 Mängelgewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Kunden, der Kaufmann ist, setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unverzüglich und ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ansonsten müssen die gelieferten Waren sobald als möglich nach deren Eintreffen auf Vollständigkeit, Mängel, Falschlieferung, Transportschäden und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften untersucht werden. Rügen und Reklamationen sind uns innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich mitzuteilen.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung nach § 437 Nr.3 BGB geltend macht. Die Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wir verpflichten uns zur mustergetreuen Lieferung. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Kunden vorgesehenen Zweck übernehmen wir nur aufgrund von ausdrücklicher, schriftlicher Zusicherung.
Die Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren, beginnend mit der Lieferung der Ware.
§8 Gesamthaftung
Soweit unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle anderen Ansprüche, einschließlich von Ansprüchen wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, Verletzung von Nebenpflichten und für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder sonstige Erfüllungsgehilfen.
§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Auch wenn wir die Ware an den Kunden versenden, bleibt unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
2. Ist der Kunde Kaufmann, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; nach unserer Wahl auch der Sitz des Kunden.